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Anwalt für Familienrecht in Berlin

Wir vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen innerhalb der Familie - Scheidung, Sorgerecht, Umgang, Unterhalt, Gewaltschutz - sowie Abstammungsverfahren.

Scheidung und Trennung

Eine Eheschließung bringt bestimmte Rechte sowie auch Pflichten mit sich. Kommt es zu einer Scheidung, so herrscht in Deutschland Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich bei einer Scheidung vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen, um Anträge stellen zu können.

Angestrebt sollte in der Regel eine einvernehmliche Scheidung, in der sich beide Ehepartner über Folgesachen, wie z.B. Sorgerecht einig sind. Dies vermeidet zum einen hohe Kosten bei Ihrer Scheidung und führt andererseits auch zu einer erheblichen zeitlichen Verkürzung des Scheidungsverfahrens. 

Wir unterstützen Sie innerhalb der Scheidung auch bei folgenden Fragen:

  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Hausratsteilung
  • Wohnungszuweisung

Für nähere Informationen 

zur Scheidung:

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Sorge - und Umgangsrecht

Ein weiterer Bereich des Familienrechts ist die Beziehung der Eltern zu den Kindern. Gerade bezüglich Fragen rund um das Sorge – und Umgangsrecht kommt es zwischen den Eltern öfter zu Meinungsverschiedenheiten. 

Insoweit ist es wichtig in diesen Fällen möglichst schnell eine Lösung zu finden, welche vor allem dem Kindeswohl gerecht wird.

Wir unterstützen Sie auf folgenden Gebieten:

  • Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts (bei unverheirateten Eltern)
  • Beantragung des alleinigen Sorgerechts
  • Durchsetzung von Umgangsvereinbarungen

Nähere Informationen 

zum Sorge -und Umgangsrecht:

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Unterhalt

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Elternunterhalt

Nähere Informationen

zum Unterhalt:

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Gewaltschutzverfahren:

  • Kontakt - und Näherungsverbot
  • Wohnungszuweisung


Abstammungsverfahren:

  • Vaterschaftsfeststellung
  • Vaterschaftsanfechtung

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit

der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe.

Bei Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe übernimmt der Staat die Anwalts - und Gerichtskosten entweder ganz oder teilweise gegen Zahlung einer monatlichen Rate (je nach Ihrer finanziellen Situation). 

Über eine Bewilligung entscheidet das Familiengericht.



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