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Online Scheidung Berlin

schnell und unkompliziert

Eine Online Scheidung ist nur dann sinnvoll, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt d.h. die Ehepartner sich über alle möglichen Streitpunkte (wie Sorgerecht, Unterhalt etc.) geeinigt haben.

Im Übrigen sollte der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen.

Wir bieten daher eine Online Scheidung nur bei einvernehmlichen Scheidungen an. 


Zum Begriff ''Online'' Scheidung

Eine Online Scheidung bedeutet lediglich, dass der Scheidungsantrag online vorbereitet wird, d.h. die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen, sowie die Kontaktaufnahme mit dem Anwalt online (per E-Mail) erfolgt, ohne ein persönliches Gespräch vor Ort in der Kanzlei. Andere Unterschiede zu einer herkömmlichen Scheidung gibt es nicht.

Auch bei einer Online Scheidung gibt es einen Termin zur mündlichen Verhandlung, in der Sie vom Richter zum Trennungszeitpunkt angehört werden und geschieden werden. Beide Ehepartner müssen grundsätzlich  beim Gericht erscheinen.


Ablauf einer Online Scheidung (nur bei einvernehmlicher Scheidung)

-soweit Sie Interesse an einer Online Scheidung haben und es sich bei Ihrer Scheidung um eine einvernehmliche Scheidung handelt, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Angabe des Trennungsdatums (innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung) sowie Angabe Ihrer Telefonnummer. Die Angabe einer Telefonnummer ist zwingend notwendig.

-Wir melden uns zunächst telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen, um mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen

-Anschließend übersenden wir Ihnen per E-Mail ein Scheidungsformular sowie eine Verfahrensvollmacht

-Sie drucken das Scheidungsformular aus, füllen es bitte vollständig aus und schicken uns dieses zusammen mit der unterschriebenen Vollmacht per E-Mail

-Sie fügen bitte dem Scheidungsformular die notwendigen Unterlagen in Kopie bei (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc.)

-Wir überprüfen das Scheidungsformular und die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit hin sowie auf Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und melden uns bei Ihnen, soweit wir noch andere Unterlagen benötigen sollten

-Sobald alles vollständig ist, bereiten wir Ihren Scheidungsantrag vor und reichen dieses beim Familiengericht ein  

-Sobald ein Termin zur mündlichen Verhandlung vorliegt, werden Sie von uns benachrichtigt

-Sie erscheinen beim Familiengericht zu Ihrem Scheidungstermin persönlich und wir nehmen den Termin gemeinsam wahr  

-Sie werden bei einer einvernehmlichen Scheidung innerhalb von 10-15 Minuten geschieden

-Sollten beide Seiten anwaltlich vertreten sein, kann ein Rechtsmittelverzicht erklärt werden, sodass Sie am Tag des Scheidungstermins rechtskräftig geschieden sind


Achtung: Ein Scheidungsantrag hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn im Scheidungstermin das Trennungsjahr abgelaufen ist. Sie sollten daher bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Monate getrennt leben (d.h. entweder getrennt in der gemeinsamen Wohnung - z.B. Schlafen in getrennten Räumen oder Getrenntleben durch Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung). Vorher ist eine Antragstellung nicht möglich!


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