☎030/93 90 81 38

✉ info@ra-tuerker.de

Anwalt Sorgerecht und Umgang Berlin

Anwalt für Familienrecht in Berlin


Sorge -und Umgangsrecht

Sorgerecht


Wenn Eltern sich nach einer Trennung nicht über die elterliche Sorge und den Umgang mit dem Kind einigen können, ist der Gang zum Familiengericht unumgänglich. Dieses muss eine verbindliche Regelung treffen, die dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht.  


Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Vermögenssorge ,wie auch die Personensorge und die gesetzliche Vertretung des Kindes. Die Eltern entscheiden daher zusammen über alle möglichen Fragen der genannten Bereiche, die von besonderer Bedeutung für das Kind ist, wie z.B. die Wahl der Schule oder die medizinische Versorgung.


Die Situation der Kinder unverheirateter Eltern sieht dabei anders aus. In diesem Fall hat die Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht inne, soweit keine gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern abgegeben wurde.

Nicht selten kommt es vor, dass die Mütter einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen wollen. 

Die Väter unehelicher Kinder haben trotz fehlender Zustimmung der Mutter die Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind zu erhalten. 

Dies setzt einen Antrag beim Familiengericht voraus. Das Familiengericht kann die Zustimmung der Mutter ersetzen und das gemeinsame Sorgerecht aussprechen, soweit es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Chancen auf ein gemeinsames Sorgerecht recht hoch sind, da das Gericht davon ausgeht, dass das gemeinsame Sorgerecht in der Regel dem Kindeswohl entspricht. 

Trotzdem ist es nur ratsam den Antrag mit anwaltlicher Hilfe zu stellen, da die Gegenseite in solchen Fällen in der Regel ebenfalls anwaltlich vertreten sein wird.  


Umgang mit Ihrem Kind? Ihr gutes Recht!

Das Umgangsrecht beinhaltet das Recht Kontakt zu Ihrem Kind zu pflegen und Zeit mit diesem verbringen zu können. Soweit eine außergerichtliche Regelung bezüglich des Umgangs mit dem Kind nicht möglich ist, muss auch hier das Familiengericht eine verbindliche Regelung treffen. Dies erfolgt auf Antrag beim Familiengericht. Bezüglich des Umgangs gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, es kommt vielmehr auf den Einzelfall und selbstverständlich darauf an, was für das Kind am Besten ist.  


Unsere Tätigkeitsfelder innerhalb des Sorge und Umgangsrechts sind Folgende:

Beantragung des alleinigen Sorgerechts für ein Elternteil

Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts für den Vater (bei unverheirateten Eltern)

Beantragung einer verbindlichen Regelung bezüglich des Umgangsrechts


Verfahrenskostenhilfe:

 Sollten Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein, die Gerichts – und Anwaltskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe.

 

 Wenn bei Ihnen aufgrund Ihrer finanziellen Situationen eine Beantragung in Frage kommt, werden wir Sie hierauf hinweisen. In dem Fall müssen Sie einige Belege zu dem Besprechungstermin mitbringen, wie z.B. den Jobcenter Bescheid. Wir werden Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie im Einzelnen zu dem Termin mitbringen müssen.


 Über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe entscheidet das Familiengericht.


 

Sie benötigen Hilfe bei Beantragung des Sorgerechts oder Regelung des Umgangs?

Sie suchen eine türkisch sprechende Anwältin, die Sie bei der Beantragung des Sorgerechts oder Umgangsverfahren unterstützt?


Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


Rufen Sie uns an.


Alternativ können SIe uns eine E-Mail schreiben.



Ihre Anwältin für Sorgerecht und Umgang in Berlin


E-Mail
Anruf