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Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht lässt sich in das Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht unterteilen.

Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. 

Im Rahmen des Arbeitsrechts und beim Großteil der Prozesse vor dem Arbeitsgericht spielt das Kündigungsschutzgesetz eine herausragende Rolle. 

Zwar hat sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber das Recht ein Arbeitsverhältnis zu beenden, allerdings sieht der Gesetzgeber hierfür die Einhaltung verschiedener Formen und vor allem Fristen vor. 

Unterschieden wird im Rahmen des Kündigungsrechts zwischen personenbedingten, betriebsbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen.  


Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und möchten dagegen gerichtlich vorgehen?

Dann sollten Sie sich mit der Beauftragung eines Anwalts nicht zu lange Zeit lassen. Gerade im Arbeitsrecht herrschen kurze Fristen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage.


Wir unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Bereichen:

  • Arbeitsvertrag

  • Abmahnung

  • Aufhebungsvertrag

  • Zeugniserteilung

  • Kündigungsschutzklagen

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