Abstammung
Vaterschaftsanfechtung
Vaterschaftsfeststellung
Sollten Sie Bedenken bezüglich Ihrer Vaterschaft haben, müssen Sie die Vaterschaft gerichtlich anfechten.
Andernfalls ist eine Klärung der Vaterschaft nicht möglich.
Ohne eine gerichtliche Entscheidung hierüber gelten Sie weiterhin als rechtlicher Vater des Kindes, auch wenn Sie nicht der biologische Vater sind.
Das bedeutet, dass Sie weiterhin gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig bleiben und das Kind weiterhin Ihr Erbe bleibt. Gerade im Hinblick auf diese Situation sollten Sie, soweit Sie Bedenken bezüglich der Vaterschaft haben, sich anwaltlich vertreten lassen und eine Vaterschaftsanfechtung anstreben.
Nach Einreichung des Antrages auf Vaterschaftsanfechtung wird das Gericht ein Abstammungsgutachten in Auftrag geben, womit geklärt werden kann, ob Sie der biologische Vater des Kindes sind.
Sollte sich herausstellen, dass Sie nicht der biologische Vater des Kindes sind, wird das Familiengericht einen Beschluss erlassen, womit Sie auch nicht mehr der rechtliche Vater des Kindes sind.
Damit besteht keine Unterhaltsverpflichtung mehr und die Erbenstellung des Kindes wird aufgehoben.
Anfechtungsberechtigt sind sowohl der rechtliche Vater als auch die Mutter und das Kind.
Das bedeutet, dass beispielsweise auch die Mutter das Recht hat die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten.
Verfahrenskostenhilfe:
Sollten Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein, die Gerichts – und Anwaltskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe.
Wenn bei Ihnen aufgrund Ihrer finanziellen Situationen eine Beantragung in Frage kommt, werden wir Sie hierauf hinweisen. In dem Fall müssen Sie einige Belege zu dem Besprechungstermin mitbringen, wie z.B. den Jobcenter Bescheid. Wir werden Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie im Einzelnen zu dem Termin mitbringen müssen.
Über eine Bewilligung entscheidet das Familiengericht.
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